AGB

Allgemeine Buchungsbestimmungen Sunstar Hotels (08.2009)

1. Definitive Buchung: Mit der definitiven Anmeldung anerkennt der Gast diese Allgemeinen Buchungsbestimmungen. Die Rechtsverbindlichkeit tritt mit der schriftlichen Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) durch das Sunstar Hotel ein, welche spätestens innert drei Arbeitstagen versandt wird. Bitte kontrollieren Sie diese Bestätigung und melden allfällige Fehler oder Korrekturen unverzüglich.

2. Provisorische Reservation (Option): Bis 21 Tage vor Anreise ist die provisorische Reservation eines Zimmers für 7 Tage möglich, danach (bis spätestens 5 Tage vor Anreise) beträgt die mögliche Optionsdauer noch 24 Stunden. Erfolgt bis zum Ablaufdatum der Option von Ihnen keine definitive Buchung, wird das optionierte Zimmer ohne Kostenfolge wieder frei gegeben.

3. Anzahlung: Je nach Saisonzeit und Ort kann das Hotel eine Anzahlung für den gebuchten Aufenthalt verlangen. 

4. Annullationskosten: Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eingangsdatum der Annullation oder der Umbuchung im Sunstar Hotel oder der Sunstar Reservationszentrale. Die Annullationskosten auf die Zimmerpreise (ZF) bzw. auf die übrigen Angebote des gesamten Aufenthalts betragen: 

Bis 21 Tage vor Anreise: kostenlos

20 bis 7 Tage vor Anreise: 25 % des Zimmer-(ZF)/Arrangementpreises,
max. CHF 100.– pro Person (Hauptsaison Winter/über Silvester:
max. CHF 200.– pro Person)

6 bis 1 Tag vor Anreise: 50 % des Zimmer-(ZF)/Arrangementpreises,
max. CHF 200.– pro Person (Hauptsaison Winter/über Silvester:
max. CHF 400.– pro Person) 

Am Anreisetag: 75 % des Zimmer-(ZF)/Arrangementpreises,
max. CHF 300.– pro Person (Hauptsaison Winter/über Silvester:
max. CHF 600.– pro Person)

Vorzeitige Abreise: 75 % des nicht genutzten Zimmer-(ZF)/Arrangementpreises,
max. CHF 300.– pro Person (Hauptsaison Winter/über Silvester:
max. CHF 600.– pro Person), plus effektiv genutzte Leistung.

Besonderheit der Sunstar Hotels: Anrechnung der Annullationskosten bei erneutem Aufenthalt: Gegen Vorlage einer bezahlten Annullationskostenrechnung gemäss Punkt 4 und unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– pro Buchung schreiben wir Ihnen bei einem erneuten Aufenthalt im gleichen Sunstar Hotel innert einem Jahr ab der Ausstellung der Annullationskostenrechnung diese Kosten unter folgenden Rahmenbedingungen wieder gut:

  • Die Gutschrift ist persönlich und nicht übertragbar. Sie ist ausschliesslich für Übernachtungen verwendbar (nicht für Verpflegungs- und/oder andere Leistungen).
  • Eine Rückerstattung bei günstigeren Aufenthalten oder eine Aufteilung auf mehrere Aufenthalte sind nicht zulässig.
  • Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl. 

5. Annullationskostenschutz: Wir empfehlen Ihnen den Abschluss des Sunstar Annullationskostenschutzes zur Deckung allfälliger Annullationskosten gemäss Ziffer 4 (bei Krankheit oder Unfall der gebuchten Personen oder Todesfall in der Familie). Der Annullationskostenschutz ist bis spätestens 7 Tage nach Buchung abschliessbar. Die Prämie dafür beträgt pauschal CHF 19.– pro Zimmer (für Aufenthalte Hauptsaison Winter/über Silvester: CHF 38.–) und wird der Hotelrechnung belastet. Im Falle einer Annullation vor der Anreise, erfolgt die Rechnungsstellung direkt an die Heimadresse. Ausserdem raten wir Ihnen, für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz zu sorgen, da Sunstar Hotels z. B. für unverschuldete Sportunfälle keine Haftung übernehmen. 

6. Buchungsrückzug: Die Sunstar Hotels behalten sich das Recht vor, in Ausnahmefällen wie

  • Unbewohnbarkeit des Hotels aufgrund höherer Gewalt
  • Schliessung oder Änderung der Öffnungszeiten aus wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen

eine bestätigte Buchung ohne Kosten­folge für Sunstar und den Gast für ungültig zu erklären. Sunstar ist bestrebt, eine gleichwertige Ersatzleistung (anderes Hotel, andere Saisonzeit) anzubieten. 

Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Liestal. Schweizerisches Recht ist anwendbar.